Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Begriffe

Anbieter von Umbauklar ist Sascha Richter, RICHTER eCommerce, Im Sande 19, 25488 Holm (im Folgenden „Umbauklar“). Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Umbauklar. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Umbauklar ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

„Kunde“ ist der Handwerksbetrieb, der Umbauklar nutzt. Umbauklar schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Der Kunde bestätigt bei der Freischaltung, dass er als Unternehmer handelt.

„Versicherter“ ist die pflegebedürftige Person, für die der Kunde einen Umbau ausführt und in deren Namen ein Zuschuss beantragt wird.

§ 2 Vertragsschluss

Die Website und die Bewerbung für ein Erstgespräch sind noch kein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn Umbauklar den Zugang des Kunden freischaltet und dies in Textform bestätigt (Freischaltungsbestätigung). Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.

§ 3 Leistungen

Umbauklar ist eine Software, die Handwerksbetriebe bei Aufträgen unterstützt, für die Versicherte einen Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Freischaltungsbestätigung. Dazu können insbesondere gehören:

  • Erfassung von Auftrag, Aufmaß und Fotos
  • Vorgaben aus der DIN 18040-2 als Orientierung und Materiallisten
  • Angebotsvorlagen mit Trennung in zuschussfähige und private Positionen und Vorschlägen für Begründungen
  • Vorlagen für Antrag, Vollmacht, Einwilligung, Abtretung, Rechnung und Auszahlungsantrag
  • Versand dieser Unterlagen als Brief im Namen des Versicherten, vertreten durch den Kunden
  • Ablage und KI-gestützte Auswertung von Schreiben der Kasse sowie eine Fristenübersicht

Umbauklar stellt die Software über das Internet bereit und strebt eine Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel an. Geplante Wartungen und Störungen, die Umbauklar nicht zu vertreten hat, zählen nicht dazu. Umbauklar darf die Software weiterentwickeln, solange die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben.

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für seinen Betrieb zu nutzen.

§ 4 Was Umbauklar nicht leistet

  • Keine Bewilligungsgarantie. Ob, in welcher Höhe und wie schnell eine Kasse einen Zuschuss bewilligt, entscheidet allein die Kasse.
  • Keine Rechtsberatung. Umbauklar erbringt keine Rechtsdienstleistungen und berät nicht im Einzelfall zu Sozial-, Bau- oder Vertragsrecht. Vorlagen für Widerspruch oder Klage bietet Umbauklar nicht an.
  • Kein Auftreten gegenüber Dritten. Umbauklar tritt gegenüber Versicherten und Kassen nicht auf.
  • DIN-Vorgaben sind Orientierung. Sie ersetzen weder Planung noch fachliche Prüfung vor Ort. Für die Bauausführung ist allein der Kunde verantwortlich.
  • KI-Ergebnisse sind Vorschläge. Begründungen, Zusammenfassungen und Auswertungen, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz entstehen, können fehlerhaft sein und müssen vom Kunden geprüft werden.
  • Die Fristenübersicht ist eine Hilfe. Sie ersetzt nicht die eigene Fristenkontrolle des Kunden.

§ 5 Pflichten des Kunden

  • Er gibt Daten richtig und vollständig ein.
  • Er holt vor der Verarbeitung die nötigen Erklärungen des Versicherten selbst ein, insbesondere Vollmacht, Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und gegebenenfalls Abtretung und Zustimmung des Vermieters. Umbauklar stellt dafür Vorlagen bereit.
  • Er prüft jedes Dokument vor dem Versand und gibt es selbst frei. Mit der Freigabe übernimmt er den Inhalt.
  • Er hält seine Zugangsdaten geheim und informiert Umbauklar unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
  • Er bewahrt Unterlagen, für die gesetzliche Aufbewahrungspflichten gelten, selbst auf.
  • Er handelt gegenüber Versicherten und Kassen im eigenen Namen bzw. als Bevollmächtigter des Versicherten und erweckt nicht den Eindruck, für Umbauklar zu handeln.

Der Kunde stellt Umbauklar von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er diese Pflichten verletzt, insbesondere wenn erforderliche Einwilligungen oder Vollmachten fehlen. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Bei begründetem Verdacht auf eine rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung darf Umbauklar den Zugang vorübergehend sperren, soweit das zur Abwehr von Schäden erforderlich ist. Umbauklar informiert den Kunden darüber unverzüglich.

§ 6 Vergütung

Umbauklar wird pro Auftrag abgerechnet, es gibt keine Grundgebühr und kein Abo. Ein Auftrag ist die Abwicklung eines Zuschussantrags für einen Versicherten. Die Höhe der Vergütung und der Umfang des enthaltenen Briefversands ergeben sich aus dem Angebot, das Umbauklar mit der Freischaltungsbestätigung in Textform übermittelt.

Der Vergütungsanspruch entsteht, sobald der Antrag für den Auftrag über Umbauklar versandt oder das fertige Antragspaket heruntergeladen wurde. Umbauklar stellt darüber eine Rechnung. Sie ist 14 Tage nach Zugang fällig.

Umbauklar kann die Preise mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern. Die Änderung gilt nur für Aufträge, die danach angelegt werden.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit in Textform kündigen. Aufträge, für die der Vergütungsanspruch bereits entstanden ist, führt Umbauklar auch nach Vertragsende bis zu ihrem Abschluss fort, längstens 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 8 Haftung

Umbauklar haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Umbauklar nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für Entscheidungen der Kassen haftet Umbauklar nicht. Hat der Kunde Dokumente oder KI-Ergebnisse entgegen § 5 nicht geprüft, wird ihm das als Mitverschulden angerechnet (§ 254 BGB). Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Umbauklar. Sie gelten nicht in den Fällen von Absatz 1.

§ 9 Daten, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit

Für die personenbezogenen Daten, die der Kunde in Umbauklar erfasst, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Umbauklar verarbeitet diese Daten nur in seinem Auftrag. Bevor solche Daten an Umbauklar übermittelt werden, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang exportieren. Danach löscht Umbauklar die Daten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Für Aufträge, die nach § 7 fortgeführt werden, gilt die Frist ab deren Abschluss.

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.

§ 10 Änderungen dieser AGB

Umbauklar kann diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern, soweit das wegen Änderungen von Gesetzen oder Rechtsprechung oder wegen technischer Weiterentwicklung erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht berührt wird. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die neuen AGB. Umbauklar weist in der Änderungsmitteilung auf die Frist und die Folge des Schweigens hin.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz von Umbauklar in Holm. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: Oktober 2026